Eine Vereinbarung hält man am besten schriftlich fest. Auf diesem Prinzip basiert auch das Protokoll der Eigentümerversammlung. Wer führt es? Was steht drin? Und was passiert, wenn es Fehler enthält?
(1) 1 Der Gerichtsvollzieher muss über jede Vollstreckungshandlung ein Protokoll nach den Vorschriften der §§ 762 und 763 ZPO aufnehmen; dies gilt auch für versuchte Vollstreckungshandlungen und ...
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